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Anfrage Raumnutzung

Sie sind ein Vertreter/eine Vertreterin eines Vereins oder einer Organisation? Dann haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, im Bürgerhaus eine Raumnutzung anzufragen. Das Hauptkriterium ist eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung Ihrer Veranstaltung. Weitere Kriterien sind der Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten im Bürgerhaus sowie die Verfügbarkeit der Räume. Werden die Kriterien erfüllt, ist eine kostenfreie Nutzung möglich. Sie verpflichten sich, die Bestimmungen zur Nutzung der Räume im Bürgerhaus einzuhalten. Es besteht kein Anspruch auf eine Raumnutzung. Raumnutzungen für private Zwecke sind nicht möglich!

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Bürgerhaus Neumarkt
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Fischergasse 1, Rathaus IV
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Fax 09181 255–2619
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